Inwieweit sollten die Aktivitäten zum elektronischen Nachweisverfahren mit dem Hauptentsorger beziehungsweise Hauptbeförderer abgestimmt werden?

FAQ

Eine Abstimmung mit dem Hauptentsorger beziehungsweise -beförderer ist für die elektronische Nachweisführung zwar nicht zwingend erforderlich, im Regelfall aber sinnvoll; eine Abstimmung ist insbesondere dann geboten, wenn der Abfallentsorger oder -beförderer zusätzliche Dienstleistungen, Hilfestellungen oder eine Providerlösung anbietet, die genutzt werden soll.

https://www.bundesumweltministerium.de/FA308

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