Ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Klimaschutzprogramm der Vorgängerregierung berücksichtigt?

FAQ

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 29. Januar 2026 ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigt, das die Bundesregierung verpflichtet, das Klimaschutzprogramm 2023 der Vorgängerregierung zu ergänzen, um die nationalen Klimaschutzziele für 2030 einzuhalten. Das Klimaschutzprogramm 2026 ist in diesem Sinne als Nachbesserung des Klimaschutzprogramms 2023 zu verstehen und enthält die erforderlichen Maßnahmen, um die Klimaschutzziele zu erreichen und dem Urteil gerecht zu werden.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Klimaschutzprogramm (KSP 2026) – Detailfragen

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2482

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.