Ist die Nutzung der Signaturkarte einschränkbar?

FAQ

Ja, die Nutzung kann durch zusätzliche fakultative spezifische Attribute im qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen eingeschränkt werden, zum Beispiel durch Angaben über die Vertretungsmacht. Jede Anwendung der Signaturkarte, die die Vertretungsmacht überschreitet, kann dadurch unterbunden werden.

https://www.bundesumweltministerium.de/FA323

Wege zum Dialog

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