Kann der Mitarbeiter, der eine Signaturkarte hat, nunmehr jede Unterschrift für das Unternehmen leisten?

FAQ

Die Signaturkarte ist immer auf eine Person ausgestellt und die damit erzeugte qualifizierte elektronische Signatur stellt das Pendant zur eigenhändigen Unterschrift dar. Grundsätzlich bestehen daher auch die gleichen Bindungswirkungen für das Unternehmen. Qualifizierte elektronische Signaturen sind dem Unternehmen unter den gleichen Voraussetzungen zuzurechnen wie Unterschriften auf Papierdokumenten.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Verwendung von Signaturkarten

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA322

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.