Kann in Gebieten, in denen kein festgesetztes Wasser-oder Heilquellenschutzgebiet ausgewiesen ist, gefrackt werden?

FAQ

Nein. Auch hier bringen die Neuregelungen erhebliche Verbesserungen:

  • die Trinkwassergewinnungsgebiete, die nicht als Wasserschutzgebiete festgesetzt sind, müssen künftig durch die zuständigen Landesbehörden kartiert werden und jede Art von Fracking wird dort wie in herkömmlichen Wasserschutzgebieten verboten.
  • Zudem gelten künftig Verbote für den Einsatz von Gemischen, die das Trinkwasser gefährden können, das heißt es dürfen beim konventionellen Fracking nur schwach wassergefährdende Gemische eingesetzt werden. Das sind insbesondere Salze, die in tiefen Grundwasserschichten ohnehin vorhanden sind. Bei Probebohrungen zum unkonventionellen Fracking dürfen keine wassergefährdenden Stoffe eingesetzt werden.
  • Die Bohrlochintegrität ist sicherzustellen, das heißt das Bohrloch ist technisch so auszugestalten und zu überwachen, dass keine Gefährdungen für Menschen und Umwelt entstehen können.

Darüber hinaus können die Länder, auch zum Schutz zukünftiger Trinkwassergewinnungsgebiete, mit eigenen Plänen der Raumordnung die dafür benötigten Flächen vor Fracking-Maßnahmen sichern.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Fracking

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA174

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