Können mineralische Ersatzbaustoffe, die in der Ersatzbaustoffverordnung aufgegriffen werden, auch außerhalb technischer Bauwerke verwertet werden?

FAQ

Ja. Die Regelungen der ErsatzbaustoffV sollen lediglich sicherstellen, dass der Einbau von MEB in technischen Bauwerken schadlos und ordnungsgemäß erfolgt, weil hierbei Schutzbelange der Umweltmedien Wasser und Boden zu beachten sind. Dadurch wird die Verwendung der in der Verordnung genannten Stoffe aber nicht auf diesen Anwendungsbereich eingeschränkt. Beispielsweise bleibt die Anwendung von RC-Baustoffen bei der Betonherstellung für den Hochbau von den Regelungen der ErsatzbaustoffV unberührt.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2155

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