Könnte die Bundesregierung die Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub einfach aussetzen?

FAQ

Dazu besteht zum einen keinerlei Veranlassung, zum anderen wäre es rechtlich auch gar nicht möglich. Die Grenzwerte sind EU-weit vereinbart, als Teil der EU-Luftqualitätsrichtlinie und europarechtlich verbindlich. Der Europäische Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang am 03. Juni 2021 die Bundesrepublik Deutschland wegen fortdauernder Überschreitung des Jahresgrenzwerts für Stickstoffdioxid seit 2010 verurteilt. Verglichen mit 2016, dem aktuellsten Bezugspunkt der Klage der Europäischen Kommission, hat sich die Stickstoffdioxid-Belastung bereits stark verbessert: von 90 Städten mit Überschreitungen im Jahr 2016 auf noch 6 Städte im Jahr 2020. Zukünftig ist von einer weiteren Minderung der Stickstoffdioxid-Belastung auszugehen, unter anderem durch die Erneuerung der Fahrzeugflotte, den ansteigenden Anteil der E-Fahrzeuge sowie Maßnahmen in den betroffenen Städten und Kommunen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Grenzwerte für Stickstoffdioxid

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1103

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