Müssen Onlinehändler Elektro-und Elektronik-Altgeräte zurücknehmen? Wo müssen sie Rückgabemöglichkeiten schaffen?
FAQAuch Onlinehändler sind verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) zurückzunehmen. Die Rücknahmestellen müssen dabei in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher eingerichtet werden. Bestimmte EAG müssen sogar kostenlos bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern Zuhause abgeholt werden, wenn dieses beim Abschluss des Kaufvertrages vereinbart wurde.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
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