Muss bei Hochschulen/Universitäten der Eigenanteil von 25 Prozent in der Förderphase II über Barleistungen erfolgen oder kann er auch über zum Beispiel Stammpersonal oder Räume et cetera eingebracht werden?

FAQ

Das Einbringen unbarer Eigenleistungen als Eigenanteil ist aktuell nicht vorgesehen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
#mobilwandel2035: Förderung

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1515

Wege zum Dialog

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