Muss ich die Abgabe zahlen?
FAQDie Abgabe ist von den Herstellern von Einwegkunststoffprodukten zu leisten. Wer Hersteller ist, ergibt sich aus § 3 Nummer 3 Einwegkunststofffondsgesetz. Hiernach ist Hersteller, wer im Inland niedergelassen ist und als Produzent, Befüller, Verkäufer oder Importeur gewerbsmäßig Einwegkunststoffprodukte erstmals auf dem deutschen Markt bereitstellt. Hersteller ist aber auch, wer im Ausland niedergelassen ist und gewerbsmäßig Einwegkunststoffprodukte mittels Fernkommunikationsmitteln unmittelbar an private Haushalte oder andere Nutzer verkauft.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Einwegkunststofffondsgesetz: Informationen für Hersteller
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