Muss ich die Abgabe zahlen?

FAQ

Die Abgabe ist von den Herstellern von Einwegkunststoffprodukten zu leisten. Wer Hersteller ist, ergibt sich aus § 3 Nummer 3 Einwegkunststofffondsgesetz. Hiernach ist Hersteller, wer im Inland niedergelassen ist und als Produzent, Befüller, Verkäufer oder Importeur gewerbsmäßig Einwegkunststoffprodukte erstmals auf dem deutschen Markt bereitstellt. Hersteller ist aber auch, wer im Ausland niedergelassen ist und gewerbsmäßig Einwegkunststoffprodukte mittels Fernkommunikationsmitteln unmittelbar an private Haushalte oder andere Nutzer verkauft.

Einwegkunststofffondsgesetz 

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2243

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