B.06 Muss man auch dann die Schulungen zum Erwerb der Fachkunde machen, wenn man schon jahrelang im Kosmetikgewerbe tätig ist?

FAQ

In Anlage 3 Teil A Abschnitt 3 NiSV finden sich Regelungen, nach denen unter bestimmten Voraussetzungen auf die Teilnahme an einer Schulung mit den Inhalten des Fachkunde-Moduls "Haut und deren Anhangsgebilde" verzichtet werden kann. Nach Nummer 4 kann eine solche Schulung zum Beispiel entfallen, wenn eine Person am 5. Dezember 2021 über eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren verfügt.

Diese Erleichterung gilt allerdings ausschließlich nur im Hinblick auf eine Teilnahme an einer Schulung mit den Inhalten des Fachkunde-Moduls "Haut und deren Anhangsgebilde". Für Schulungen mit den Inhalten der anderen Fachkunde-Module gibt es so etwas nicht.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1798

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