Reicht es aus, wenn der Unternehmensinhaber und der Betriebsleiter über eine Signaturkarte verfügen?

FAQ

Dies wird wohl nur in Ausnahmefällen ausreichend sein. In der Regel werden auch andere Personen unterschriftsberechtigt sein, die jeweils eine eigene Signaturkarte benötigen, um qualifizierte elektronische Signaturen erzeugen zu können. Es muss in der Regel insbesondere auch in Urlaubszeiten sichergestellt sein, dass immer eine unterschriftsberechtigte Person verfügbar ist.

Die qualifizierte elektronische Signatur und deren Ersatz 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Verwendung von Signaturkarten

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA321

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