Sind die Kosten für die Signaturkarte vom Arbeitgeber zu tragen?
FAQSoweit Signaturkarten vom Arbeitnehmer beschafft werden, stellen die Kosten des Erwerbs für ihn Aufwendungen dar, die mit dem Arbeitslohn in der Regel nicht abgegolten sind. Der Arbeitnehmer hat deshalb einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen durch den Arbeitgeber (in entsprechender Anwendung des § 670 BGB).
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 670 Ersatz von Aufwendungen
Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Verwendung von Signaturkarten
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