Sollte die aktuelle Regulierung auch für neue Gentechniken beibehalten werden?
FAQDas geltende Gentechnikrecht ist flexibel genug, um die Risikobewertung von gentechnisch veränderten Pflanzen fallspezifisch anzupassen. Ohne eine Regulierung wird nicht überprüft, ob die Pflanzen, die mit neuen Gentechniken erzeugt wurden, sicher für Mensch, Tier, Natur und Umwelt sind. Aus Sicht des BMUV sollten die Chancen und Risiken von Innovationen überprüft und die Produkte nachhaltig genutzt werden. Daher müssen die daraus entstehenden Produkte auf ihre Unbedenklichkeit für Mensch und Natur geprüft werden. Dies gilt auch für neue Gentechniken, die genau wie klassische Gentechnik Risiken mit sich bringen. Denn auch, wenn man nur kleine Änderungen an der Erbinformation vornimmt, kann dies zu weitreichenden Auswirkungen auf den Organismus und seine Umwelt führen.
Deshalb spricht sich das BMUV klar dafür aus, das Vorsorgeprinzip zu wahren und neue Gentechniken weiterhin zu regulieren.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Neue Gentechnik, Regulierungsinitiative
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