Verhindern die Beimischungsgrenzen, dass mehr alternativer Kraftstoff genutzt werden kann?

FAQ

Nein. Beimischungsgrenzen sind technisch begründet und stellen nach derzeitiger Marktlage keine reale Einschränkung dar. Zum Beispiel enthält ein Liter Diesel zurzeit durchschnittlich nur 0,8 Prozent Biokraftstoff aus Altspeiseöl. Technisch möglich sind bis zu etwa 33 Prozent (Siehe auch Frage: „Warum können einige alternative Kraftstoffe in der Regel konventionellen Kraftstoffen nur beigemischt werden?“). Wieviel Biokraftstoff aus welchem Rohstoff beigemischt wird, ist letztlich auch eine Frage des Preises. Mit welchen alternativen Kraftstoffen die Kraftstoffanbieter die Treibhausgasquote erfüllen, entscheiden die Marktteilnehmer am freien Markt.

Die technisch bedingte Beimischungsgrenze bietet also auch in den kommenden Jahren noch genügend Raum, um den Markthochlauf alternativer Kraftstoffe aus Altspeiseölen zu ermöglichen. Die Nichtzulassung des Reinkraftstoffs dient auch dem Verbraucherschutz, um falsches Betanken zu verhindern.

Sowohl für die Klimaauswirkungen, als auch für die Abhängigkeit von fossilen Kraftstoffen spielt es keine Rolle, ob die verfügbaren nachhaltigen Kraftstoffe von einzelnen Fahrzeugen in Reinform verwendet werden, oder die gleiche Menge auf alle Fahrzeuge als Beimischung verteilt wird.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Alternative Kraftstoffe

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1321

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