Warum hat es nach Fukushima so lange gedauert, die Notfallschutzmaßnahmen anzupassen?

FAQ

Eine Anpassung des nuklearen Notfallschutzes in Deutschland aufgrund der Erfahrungen aus dem Fukushima-Unfall geschieht nicht erst mit dem Strahlenschutzgesetz. Schon im Jahr 2011 wurde im Auftrag des Bundesumweltministeriums von der Strahlenschutzkommission mit der Aufarbeitung des Unfalls begonnen. Ihre Ergebnisse hat sie in mehreren Empfehlungen zusammengestellt. Insbesondere wurde Anfang 2014 die Überarbeitung der "Radiologischen Grundlagen für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von Radionukliden" abgeschlossen und Anfang 2015 die Überarbeitung der "Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen", die als herausragendes Element die Ausweitung der Katastrophenschutzplanungsradien enthält. Die Rahmenempfehlungen, deren Anwendung auch von der Konferenz der Innenminister der Länder unterstützt wird, enthält als herausragende Konsequenz aus dem Fukushima-Unfall die Ausweitung der Planungsradien für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Die Konferenz der Innenminister der Länder hat 2014 beschlossen, dass diese erweiterten Planungszonen und eine ergänzende Rahmenempfehlung über die Planung und Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen bereits jetzt durch Änderungen der Sonderschutzpläne berücksichtigt werden soll. Die Radiologischen Grundlagen und die Rahmenempfehlungen werden Eingang in die Notfallpläne des Bundes und der Länder finden, so dass diese die aus dem Fukushima-Unfall gezogenen Lehren auch fachlich beinhalten werden.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Strahlenschutzgesetz

https://www.bundesumweltministerium.de/FA523

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