Warum sind Investitionen in die Klimaanpassung erforderlich?
FAQDurch den Klimawandel bestehen überall in Deutschland mit steigender Tendenz erhebliche Risiken für das Leben und die Gesundheit von Menschen, für massive wirtschaftliche Schäden an Infrastruktur und Gebäuden sowie in der Landwirtschaft und für die Natur. Dies haben Dürre-Sommer und die Flutkatastrophe im Ahrtal zuletzt in erschreckendem Ausmaß gezeigt. Aufgrund der hohen Unsicherheiten zur Eintrittswahrscheinlichkeit von Starkregen, Hochwasser, Hitze und Dürre an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit, sind eine vorausschauende Risikobewertung und vorsorgendes Handeln gerade auf lokaler Ebene geboten. Dabei gilt es vor allem bei langfristigen Investitionen der Kommunen und der privaten Wirtschaft, zukünftige Risiken des Klimawandels zu erfassen, zu bewerten und durch geeignete Vorsorgemaßnahmen zu minimieren.
Die Studie "Kosten durch Klimawandelfolgen in Deutschland" rechnet bis zur Mitte des Jahrhunderts je nach Ausmaß der Erderwärmung mit kumulierten volkswirtschaftlichen Schäden in Höhe von 280 bis 900 Milliarden Euro (Markus Flaute et al. (2022), Was uns die Folgen des Klimawandels kosten – Merkblatt #08, Klimawandel: Milliarden-Schäden zu erwarten (externe Webseite vom BMWK)). Andererseits können Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel die rein monetären Kosten des Klimawandels – gemessen als Verlust in der Wirtschaftsleistung – um 60 bis 100 Prozent reduzieren (Markus Flaute et al. (2022), Was uns die Folgen des Klimawandels kosten – Merkblatt #09, Klimaanpassung: Investitionen lohnen sich (externe Webseite vom BMWK)).
Vor diesem Hintergrund stellt eine systematische Betroffenheitsanalyse und Maßnahmenplanung, wie die Klimaanpassungskonzepte sie erfordern, eine unerlässliche Vorsorgemaßnahme und eine wichtige Investition in die Zukunft dar. Diese bildet die Grundlage dafür, künftige Schäden so weit wie möglich zu vermeiden.
Das Klimaanpassungsgesetz bietet den Ländern bei örtlichen Klimarisikoanalysen und Klimaanpassungskonzepten jedoch große Flexibilität, den Aufwand den jeweiligen Möglichkeiten und Bedürfnissen anzupassen. Die Länder können beispielsweise vorsehen, dass für die Gebiete kleiner Gemeinden keine Klimaanpassungskonzepte erstellt werden müssen, solange diese Gebiete durch Klimaanpassungskonzepte für die Gebiete der Kreise abgedeckt sind.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Klimaanpassungsgesetz
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