Warum verbietet das BMUV ein Produkt, was nur einen kleinen Anteil an den Kunststoffprodukten hat?

FAQ

Plastiktüten gelten als Inbegriff der Ressourcenverschwendung: sie werden nur kurz genutzt und landen oft in der Umwelt, und nicht in der gelben Tonne für das Kunststoffrecycling. Bei Abfalluntersuchungen an Meeresstränden wurden zum Beispiel häufig Tütenreste gefunden. Außerdem sind Plastiktüten leicht zu ersetzen, siehe Frage "Auf welche Alternativen können die Verbraucherinnen und Verbraucher umsteigen?". Das Verbot von Einweg-Plastiktüten ist nur ein Schritt. Seit dem 3. Juli 2021 ist das Inverkehrbringen weiterer bestimmter Einwegkunststoffprodukte verboten. Hierzu gehören Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie To-Go-Lebensmittelbehälter, Getränkebehälter und Getränkebecher aus expandiertem Polystyrol und generell Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff. Das Verbot wird durch die Einwegkunststoffverbotsverordnung umgesetzt.

Für Verbote von überflüssigen Plastikverpackungen nutzen wir alle Möglichkeiten aus, die uns das Europarecht bietet. Denn im Binnenmarkt kann nicht ein einzelner Mitgliedstaat einfach so ohne europäische Rechtsgrundlage Produkte oder ihre Verpackungen verbieten. Im Fall der Plastiktüten erlaubt eine eigene EU-Richtlinie zur Reduzierung des Plastiktütenverbrauchs regulierende Maßnahmen bis hin zum Verbot. Auch das oben erwähnte Verbot von bestimmten Einwegkunststoffprodukten, für die es bereits umweltfreundlichere Alternativen gibt, basiert auf einer EU-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/904 – Einwegkunststoffrichtlinie). Gegenüber der EU-Kommission setzen wir uns weiterhin dafür ein, weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Plastik und zum besseren Recycling zu beschließen.

Beim Verkauf von Einwegverpackungen und -bechern für Lebensmittel und Getränke "To Go" muss seit dem 1. Januar 2023 eine Mehrwegalternative angeboten werden. Auch das trägt dazu bei, dass unnötige Einwegverpackungen eingespart werden können.

Weitere Informationen:

Einwegkunststoffverbotsverordnung  

Auf welche Alternativen können die Verbraucherinnen und Verbraucher umsteigen? 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Plastiktüten-Verbot

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1191

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