Warum wird Fracking nicht ausnahmslos verboten?

FAQ

Unkonventionelles Fracking für die Erdgasgewinnung in Schiefer-, Ton- oder Mergel- und Kohleflözgestein ist verboten. Für ein pauschales Verbot aller Frackingmethoden muss der Gesetzgeber besondere Gründe anbringen können, die dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des Grundgesetzes entsprechen. Das ist zum Teil nicht möglich, zum Teil aber auch nicht sinnvoll. 

Das pauschale Verbot der Technologie würde zum Beispiel auch die hydraulische Stimulation betreffen, eine weitere Technik zum Aufbrechen von Gesteinen, die im Rahmen der Geothermie und zur Gewinnung von Heilwasser eingesetzt wird und damit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien dient. 

Auch für das konventionelle Fracking lassen sich keine besonderen Gründe anführen. Spezifische Gefahren, die auf die Technologie im Bereich des konventionellen Frackings zurückgehen könnten, ließen sich über die Jahre der Anwendung nicht nachweisen. 

Würde man die verschiedenen Energieträger willkürlich unterschiedlich behandeln, bestünde zudem die Gefahr, dass ein Verbot des seit Jahrzehnten praktizierten konventionellen Frackings von den Gerichten aufgehoben würde. 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Fracking

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA168

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