Was beinhaltet der multilaterale Vorteilsausgleichsmechanismus für DSI?

FAQ

Der Beschluss 16/2 definiert die Grundlagen sowie die Modalitäten für die Operationalisierung des multilateralen Vorteilsausgleichsmechanismus (MLM) für die Nutzung von DSI aus genetischen Ressourcen. Zudem enthält der Beschluss die Einrichtung eines globalen Fonds, den sogenannten "Cali Fonds". Darüber hinaus beinhaltet der Beschluss ebenfalls Festlegungen zu einem Steuerungsgremium für den Mechanismus und Fonds:

  • Der Mechanismus formuliert Zahlungserwartungen an die Industrie-Sektoren, die durch die Nutzung von DSI Geld verdienen. Für die Höhe der Zahlungen nennt er Richtwerte und definiert die Größe der Unternehmen von denen Zahlungen erwartet werden.
  • Alle, die DSI nutzen und davon profitieren, sollten ihre erzielten Vorteile teilen. Damit ist nicht nur Geld gemeint, sondern auch nicht-monetäre Vorteile. Das können wissenschaftliche Veröffentlichungen sein, aber auch das Wissen, mit DSI zu arbeiten.
  • Datenbanken, die DSI öffentlich bereitstellen, sollten die Datenbanknutzenden darüber informieren, dass sie mögliche monetären Vorteile teilen sollen. Die Datenbanken sollten den Zugang zu DSI weiterhin offen belassen und Daten über Herkunft und die Nutzung von traditionellem Wissen, das im Zusammenhang mit der genetischen Ressource steht, von den DSI-Hochladenden angeben lassen.
  • Vertragsstaaten werden dazu aufgerufen, Anreize zu schaffen, um Zahlungen durch die Wirtschaft zu ermöglichen.
  • Weiterhin sollten Vertragsstaaten Maßnahmen ergreifen, die dafür sorgen, dass die Datenbankbetreibenden die Entscheidung umsetzen.
  • Die eingenommenen Gelder sollen an Entwicklungs- und Schwellenländer verteilt werden. Da die CBD erkannt hat, dass indigene Völker und lokale Gemeinden einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten und das Erreichen der Ziele der CBD dadurch unterstützen, sollten mindestens die Hälfte der Gelder, die an die Länder ausgezahlt werden, den indigenen Völkern und lokalen Gemeinden darin zugutekommen.

Aufgrund der schwierigen Verhandlungen konnten der MLM und der Fonds nicht bis ins letzte Detail ausgearbeitet werden. Dies soll daher bis zur COP17 geschehen.

Zum Beispiel gibt es noch keinen Verteilungsschlüssel, nach dem die Gelder an die Entwicklungs- und Schwellenländer verteilt werden können Dafür wird eine Arbeitsgruppe (Ad Hoc Technical Expert Group, AHTEG) eingerichtet, die den Schlüssel entwickeln soll. Bis die letzten Punkte ausgearbeitet und festgelegt sind, ist es Aufgabe des mit Beschluss 16/2 eingerichteten Steuerungskomitees, über diese Dinge zu entscheiden. Da es im Bundesinteresse ist, die Operationalisierung des DSI-MLM zu ermöglichen, finanziert und veranstaltet das BMUKN als Gastgeber die erste in-Persona-Sitzung des Steuerungskomitees im September 2025. Im Juni 2025 tagte das Komitee bereits online.

Multilateraler Vorteilsausgleichsmechanismus (MLM) (PDF extern, 200 KB, auf Englisch)  

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2362

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