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Was für konkrete Auswirkungen hätte die Erweiterung der EU-Ökodesign-Richtlinie zum Beispiel auf Smartphones?

FAQ

Unter der Ökodesign-Richtlinie können für Smartphones Ressourcenschutzanforderungen im Rahmen einer Produkteverordnung erlassen werden. Darin könnte unter anderem folgendes geregelt werden:

  • leichte Austauschbarkeit von einzelnen Komponenten (wie zum Beispiel Akku, Display),
  • Vorhalten von Ersatzteilen über mehrere Jahre für Verbraucherinnen und Verbraucher und Reparaturbetriebe zu einem vernünftigen Preis,
  • Reparaturinformationen,
  • Updates dürfen nicht zu mehr Energieverbrauch führen oder dazu, dass die Hardware nicht mehr funktioniert,
  • Kennzeichnung von seltenen Erden.
https://www.bundesumweltministerium.de/FA1317

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten oder folgen Sie uns in den Sozialen Medien.