Was gilt für Lieferdienste?
FAQFür die Verbraucherinnen und Verbraucher wird es keinen Unterschied machen, ob sie ihr Essen vor Ort abholen oder per Internet bestellen und sich nach Hause bringen lassen: In allen Fällen müssen sie zukünftig die Möglichkeit haben, Mehrweggeschirr- und -becher zu wählen. Auch die Rückgabe von Mehrwegverpackungen muss am Ort der Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe ermöglicht werden.
Die Pflicht zum Angebot einer Mehrwegalternative richtet sich an Letztvertreiber von Lebensmitteln und Getränken zum Sofortverzehr. Lieferdienste gehören zwar nicht dazu und sind daher nicht unmittelbar verpflichtet, eine Mehrwegalternative anzubieten. Allerdings sind Lieferdienste Dienstleister für Gastronominnen und Gastronomen, die ihre Speisen und Getränke auf der Plattform eines Lieferdienstes anbieten. Und die Gastronominnen und Gastronomen müssen den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Mehrwegoption anbieten und darauf deutlich hinweisen. Bei Verstoß drohen Bußgelder. Im Ergebnis können Gastronominnen und Gastronomen daher nur solche Lieferdienste nutzen, die auf ihrer Plattform auch auf die Mehrwegoption hinweisen.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke zum Mitnehmen ("To-Go")
Stand: