Was hat bislang die EU-Kommission unternommen?

FAQ

Produkte sollen von vornherein so gestaltet werden, dass sie länger halten und besser reparierbar sind. Hier geht es unter anderem um Regelungen in der EU-Reparatur-Richtlinie sowie der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte und Ökodesign-Richtlinie.

Wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

  • Reparaturpflicht: Für viele Produktgruppen (wie Smartphones, Tablets oder Haushaltsgeräte) müssen Hersteller Reparaturen zu angemessen Preisen anbieten.
  • Ersatzteil-Zugang: Hersteller müssen Ersatzteile über einen langen Zeitraum auch für unabhängige Werkstätten und Endnutzer vorhalten.
  • Gestärktes Warenkaufrecht: Wenn sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei einem Mangel innerhalb der Gewährleistung für eine Reparatur statt ein Neugerät entscheiden, verlängert sich die Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Recht auf Reparatur

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1825

Wege zum Dialog

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