Was ist das Vorsorgeprinzip?
FAQDas Vorsorgeprinzip gebietet, dass Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden, wenn Grund zu Zweifeln an der Sicherheit eines Produkts im Hinblick auf die menschliche Gesundheit besteht.
In Kapitel I der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit wird deutlich hervorgehoben, dass alle Akteure, die den Pflichten aus der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit unterliegen, bei der Umsetzung dieser Pflichten das Vorsorgeprinzip berücksichtigen müssen.
Dies bedeutet, dass alle Unternehmen (Wirtschaftsakteure oder Anbieter von Online-Marktplätzen) bei der Erfüllung ihrer einschlägigen Pflichten im Rahmen der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit dem Vorsorgeprinzip gebührend Rechnung tragen müssen.
Kurz gesagt, das Vorsorgeprinzip verpflichtet alle Wirtschaftsakteure und Anbieter von Online-Marktplätzen, Gefahren für die menschlichen Gesundheit proaktiv zu verhindern und so weit wie möglich vorherzusehen, welche Gefahren von einem Produkt ausgehen können.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
EU-Produktsicherheitsverordnung
II EU-Produktsicherheitsverordnung – Begriffsbestimmung und Anwendungsbereich
Stand: