Was muss ein Hersteller tun, wenn er der Auffassung ist, dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt ein gefährliches Produkt ist?

FAQ

Der Hersteller ist zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:

  1. Korrekturmaßnahmen: Der Hersteller muss alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Konformität des Produkts auf wirksame Weise herzustellen. Dies kann dadurch geschehen, dass Maßnahmen ergriffen werden, die gewährleisten, dass das Produkt kein Risiko mehr darstellt. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Rücknahme vom Markt oder ein Produktrückruf.
  2. Unterrichtungspflichten: Verbraucherinnen und Verbraucher und nationale Marktüberwachungsbehörden sind über Korrekturmaßnahmen zu informieren. Für den Kontakt mit den nationalen Marktüberwachungsbehörden nutzen Hersteller das Safety-Business-Gateway 
     

Was sind Verbraucherprodukte? 

Marktüberwachungsbehörden 

Produktrückruf 

Safety-Business-Gateway 

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2291

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.