Was passiert nach Ablauf der Gültigkeit des qualifizierten Zertifikats?

FAQ

Nach Ablauf der Gültigkeit des qualifizierten Zertifikats wären alle danach erstellten qualifizierten elektronischen Signaturen ungültig. Es muss daher ein neues qualifiziertes Zertifikat beantragt werden. Der hierzu erforderliche Folgeantrag beim Vertrauensdiensteanbieter ist daher rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit des qualifizierten Zertifikats zu stellen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Technische Voraussetzungen

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA313

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