Was passiert nach dem Inkrafttreten der Verbote mit eventuell bei den Vertreibern noch vorhandenen Lagerbeständen?

FAQ

Die Verbote beziehen sich auf die Abgabe durch den Hersteller. Ein Abverkauf bereits in Verkehr gebrachter Produkte durch die Vertreiber bleibt nach Inkrafttreten der Verordnung also möglich. Damit können insbesondere durch die Corona-Krise entstandene Warenbestände abgebaut werden und es wird verhindert, dass gebrauchstaugliche Ware sinnlos vernichtet werden muss. Da die Produkte jedoch EU-weit verboten werden und auch der Import aus nicht-EU-Staaten untersagt wird, ist gleichzeitig sichergestellt, dass die verbotenen Produkte künftig aus dem Handel verschwinden.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Einwegkunststoffverbotsverordnung

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1411

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