Was regelt das Abkommen genau?
FAQMit dem Nuklearabkommen hat die bilaterale Zusammenarbeit Ende 2016 eine neue – rechtlich bindende – Qualität. Es ist die Grundlage für einen verlässlichen Informations- und Erfahrungsaustausch sowie für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit, des Strahlenschutzes und der Sicherheit der Entsorgung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen. Insbesondere regelt das Abkommen die Einrichtung einer Deutsch-Belgischen Nuklearkommission (DBNK). Die DBNK hatte erstmals 2017 getagt und die Arbeit der 2016 eingerichteten deutsch-belgischen ad-hoc Arbeitsgruppe zur nuklearen Sicherheit fortgesetzt. Die DBNK tagt seitdem regelmäßig mindestens einmal im Jahr.