Was sagt das BMUV zu der Behauptung, es sei ungewöhnlich, dass es die regelmäßig hinzugezogene Sachverständigenorganisation GRS in dem Vorgang der beiden Vermerke vom 1. und 3. März 2022 nicht doppelt einbezogen habe?

FAQ

Die GRS berät die Atomaufsicht des Bundesumweltministeriums. Grundsätzlich verfügt das Bundesumweltministerium über genug eigenständige Expertise, um Sicherheitsfragen auch aus eigener Kompetenz beurteilen zu können. Insbesondere bei detaillierten Einzelfragen werden ergänzend die Expertinnen und Experten von GRS zu Rate gezogen. Deshalb war es sachgerecht, dass bei der Erstellung des Fachvermerks auf die GRS zurückgegriffen wurde. Damit gingen diese Erkenntnisse auch in den Vermerk vom 3. März 2022 ein.

Es wäre jedoch verfahrensrechtlich sogar fehlerhaft gewesen, einen technischen Sachverständigen darüber hinaus in eine insbesondere auch rechtliche Bewertung und Abwägung einzubeziehen.

Vermerk vom 03.03.2022: Laufzeitverlängerungen deutscher Kernkraftwerke 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Atomausstieg: AKW-Laufzeitverlängerung

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2145

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