Was soll im Sektor Gebäude passieren?

FAQ

Eine zentrale Maßnahme ist die Verstetigung der ansteigenden Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) auf 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2030, hierfür werden aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität 400 Millionen Euro bereitgestellt, zusätzlich zu dem bereits erheblichen Aufwuchs, der vergangenes Jahr beschlossen wurde. Sie setzt Anreize für den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme sowie für den Ausbau und die Dekarbonisierung bestehender Netze. Diese Maßnahme spart 1,1 Milliarden Kubikmeter Erdgas beziehungsweise 2,3 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030.

Die Heizungsförderung ist schon heute nach Einkommen gestaffelt. Die Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz legen fest, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitergeführt wird. Darüber hinaus gibt der Koalitionsvertrag der Bundesregierung den Auftrag, die Förderung insgesamt sozial gerechter auszugestalten.

Auch die bestehenden Förderprogramme für den Neubau werden gemäß des Koalitionsvertrages weiterentwickelt. Das Klimaschutzprogramm enthält unterschiedliche Neubau-Förderkomponenten zur Umsetzung dieser Vereinbarung.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Klimaschutzprogramm (KSP 2026) – Maßnahmen

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2475

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