Was umfasst die Kennzeichnungspflicht?

FAQ
  1. Was?: Die Einführer geben ihren Namen, Handelsnamen, ihre Postanschrift und ihre elektronische Adresse sowie – falls abweichend – die der der zentralen Anlaufstelle an. 
  2. Wo?: Diese Informationen werden auf dem Produkt selbst oder, wenn dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in einer dem Produkt beigefügten Unterlage angebracht. 
  3. Wie?: Die Kennzeichnung durch den Einführer darf Kennzeichnungen des Herstellers nicht überdecken.
  4. In welcher Sprache?: Anweisungen und Sicherheitsinformationen sind in leicht verständlicher deutscher Sprache abzufassen.

Was sind Verbraucherprodukte? 

Hersteller 

Kennzeichnungspflicht nach alter Rechtslage 

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2297

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten oder folgen Sie uns in den Sozialen Medien.