Was wird gefördert?

FAQ

Das Förderprogramm ist auf Kauf oder Leasing von Neuwagen ausgerichtet.

Förderfähig sind beim Start der Förderung alle erstmals, im Inland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, PHEV) werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Ob auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb in die Förderung aufgenommen werden, wird noch geprüft.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Förderung von E-Autos

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2434

Wege zum Dialog

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