A.06 Welche Anforderungen gelten für den Verkauf, die Vermietung oder die Bewerbung von Geräten, die unter die NiSV fallen?

FAQ

Verkauf, Vermietung oder Bewerbung fallen für sich genommen nicht in den Anwendungsbereich der NiSV, da es sich dabei nicht um Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen handelt. Wenn allerdings im Zusammenhang mit Verkauf, Vermietung oder Bewerbung eine Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen vorgenommen wird, zum Beispiel im Rahmen einer Einweisung oder einer Vorführung, dann wird die NiSV in aller Regel anwendbar sein. Das bedeutet insbesondere, dass dann die Fachkundeanforderungen sowie die Anforderungen nach § 3 NiSV zu beachten sind, darunter auch die rechtzeitige Anzeige der Inbetriebnahme des jeweiligen Gerätes.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
A. Grundsätzliche Fragen zur NiSV

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2104

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