Welche Anforderungen gelten für Teststandorte?

FAQ

Für bereits in Betrieb befindliche und künftige (Test-)Standorte gelten die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie für alle Anlagen. Ausnahmen zum Standortbescheinigungsverfahren bestehen für die Teststandorte beziehungsweise deren Anlagen nicht.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
5G – Elektromagnetische Felder

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1157

Wege zum Dialog

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