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Livestream am 11. Juni ab 08:00 Uhr: Pressekonferenz zum Hitzeaktionstag
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Welche Anforderungen gelten für Teststandorte?

FAQ

Für bereits in Betrieb befindliche und künftige (Test-)Standorte gelten die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie für alle Anlagen. Ausnahmen zum Standortbescheinigungsverfahren bestehen für die Teststandorte beziehungsweise deren Anlagen nicht.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
5G – Elektromagnetische Felder

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1157

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten oder folgen Sie uns in den Sozialen Medien.