D.01 Welche Anwendungen mit Lasereinrichtungen oder intensiven Lichtquellen dürfen nur von Ärztinnen oder Ärzten durchgeführt werden?

FAQ
  • Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Makeup;
  • Behandlung von Gefäßveränderungen;
  • Behandlung pigmentierter Hautveränderungen;
  • Ablative Laseranwendungen;
  • Anwendungen, bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird, sowie
  • Anwendungen mit optischer Strahlung, deren Auswirkungen nicht auf die Haut und ihre Anhangsgebilde beschränkt sind, wie beispielsweise die Fettgewebereduktion.

Diese Anwendungen sowie vergleichbare Anwendungen mit Hochfrequenz-EMF oder Ultraschall dürfen seit dem 31. Dezember 2020 nur noch von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung oder Fortbildung durchgeführt werden. Eine Beschränkung auf bestimmte Facharztrichtungen ist von der Verordnung nicht vorgesehen.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1092

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