Welche Aufgabe hat die Expertenkommission?

FAQ

Sie begleitet die Erprobungsvorhaben und berichtet dem Deutschen Bundestag. Weitergehende Kompetenzen dieses Gremiums gibt es nicht. Insbesondere wird die Expertenkommission, anders als noch im Regierungsentwurf vorgesehen, kein Votum hinsichtlich der Bedenklichkeit beziehungsweise Unbedenklichkeit unkonventioneller Fracking-Vorhaben im Anschluss an Erprobungsbohrungen abgeben.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Fracking

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA164

Wege zum Dialog

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