Welche Bereiche fördert das Strukturstärkungsgesetz?

FAQ

Die Finanzhilfen werden den Ländern trägerneutral für Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur insbesondere in folgenden Bereichen gewährt:

  • wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege, insbesondere Erwerb und Herrichtung von Flächen für Unternehmen sowie die energetische Sanierung von infolge des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung zur Verfügung stehenden Gebäuden zur Nachnutzung,
  • Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen, insbesondere zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sowie Schienenbahnen, die nicht Eisenbahnen des Bundes sind, im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs,
  • öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen, insbesondere Ausbau von Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche, Investitionen in die Gesundheits- und Kultureinrichtungen sowie altersgerechter Umbau und Abbau von Barrieren,
  • Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
  • Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,
  • touristische Infrastruktur,
  • Forschungs- und Wissenschaftsinfrastruktur,
  • Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz sowie
  • Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere Maßnahmen zur Renaturierung und Umgestaltung ehemaliger Tagebauflächen sowie zu deren Aufforstung.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Strukturstärkungsgesetz

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1428

Wege zum Dialog

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