Welche gesetzlichen Regelungen wurden in Deutschland getroffen?
FAQDie Bundesregierung hat beschlossen, die Nutzung der Kernenergie zum frühestmöglichen Zeitpunkt – gestaffelt bis 2022 – zu beenden. Diese Entscheidung berücksichtigt u. a. die Ergebnisse der von der Reaktor-Sicherheitskommission durchgeführten Sicherheitsüberprüfung aller deutschen Kernkraftwerke und die Ergebnisse der Ethikkommission "Sichere Energieversorgung". Der Deutsche Bundestag hat hierzu am 30. Juni 2011 das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes verabschiedet, das am 6. August 2011 in Kraft getreten ist. Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist für acht Atomkraftwerke die Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen. Die verbliebenen Atomkraftwerksblöcke sind nachfolgend abgeschaltet worden (2015 Grafenrheinfeld), beziehungsweise werden schrittweise bis zum Jahr 2022 endgültig abgeschaltet (2017 Gundremmingen B, 2019 Philippsburg 2, 2021 Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf sowie 2022 Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2).