Welche Indikatoren gelten für landwirtschaftliche Ökosysteme?

FAQ

Nach Artikel 11 müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um den Feldvogelindex auf nationaler Ebene schrittweise zu verbessern. Dieser Index für häufige Feldvogelarten ist ein Indikator für die gesamte Artenvielfalt in der Agrarlandschaft. Anhang V der Verordnung enthält die länderspezifischen Vogelarten. In Deutschland zählen hierzu zum Beispiel Kiebitz, Neuntöter und Steinkauz.

Weiterhin müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, die zunächst darauf abzielen, bis 2030 bei mindestens zwei der folgenden drei Indikatoren eine Verbesserung zu erreichen:

  • Index für Grünlandschmetterlinge
  • Anteil landwirtschaftlicher Flächen mit Landschaftselementen mit großer Vielfalt
  • Vorrat an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden

Nach 2030 sollen sich diese Indikatoren dann weiter verbessern, bis ein zufriedenstellender Zustand erreicht ist. Gemessen wird dies alle sechs Jahre.

Anhang IV der Verordnung enthält die Definitionen und anzuwendenden Erhebungsmethoden für die Indikatoren.

Tagfalterarten kommen in vielen Lebensräumen vor und reagieren empfindlich auf Umweltveränderungen. Oft stehen sie mit ihren Ansprüchen auch stellvertretend für viele andere Insekten. Sie "indizieren" insofern den Zustand von Lebensräumen und Ökosystemen. Der Index für Grünlandschmetterlinge enthält zum Beispiel verschiedene Bläulingsarten, den Dukaten-Feuerfalter und den Goldenen Scheckenfalter.

Agrarlandschaften mit einer großen Vielfalt an Landschaftselementen, wie etwa Hecken, Baumreihen, Feldraine, Feuchtgebiete, Bäche und Teiche, Steinhaufen und Terrassen sind ein bedeutender Lebensraum für Wildpflanzen und -tiere. Landschaftselemente können Bodenerosion verhindern und helfen Bodenhumus zu erhalten. Sie können zur Reinhaltung von Luft und Wasser beitragen. Sie sind auch für den Klimaschutz relevant. Zudem tragen sie zur Stärkung landwirtschaftlicher Produktivität bei, indem sie ein Reservoir von Bestäubern und Gegenspielern von Schadinsekten beherbergen. Landschaftselemente dürfen landwirtschaftlich genutzt werden, wenn eine solche Nutzung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt nötig ist. Auch (vorübergehend) brachliegende Flächen, alte Obstgärten sowie produktive Bäume, die Teil nachhaltiger Agroforstsysteme sind, können als Landschaftselemente mit großer Vielfalt angesehen werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen (keine Düngung, keine Pestizidanwendung, Ernte nur zu Zeiten, in denen die biologische Vielfalt nicht gefährdet wird).

Der Vorrat an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden bezieht sich auf die Tiefe von 0 bis 30 cm und wird in Tonnen organischer Kohlenstoff je Hektar gemessen. Der Humusanteil im Oberboden ist von elementarer Bedeutung für die Bodenfruchtbarkeit, das Wasserhaltevermögen, das Bodenleben, die Biodiversität und den Klimaschutz.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2217

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