Welche Lehren ziehen wir mit dem Gesetz aus Fukushima?

FAQ

Der rechtliche und administrative Rahmen für die Notfallvorsorge und Notfallbewältigung wird mit dem neuen Notfallmanagementsystem von Bund und Ländern so fortentwickelt, dass alle an der Notfallreaktion beteiligten Behörden und Hilfsorganisationen möglichst in der Lage sind, im Notfall abgestimmte Entscheidungen zu treffen und angemessene Schutzmaßnahmen rechtzeitig durchzuführen. Die bislang vor allem in Empfehlungen der Strahlenschutzkommission vorliegenden radiologischen Bewertungsmaßstäbe werden durch das neue Strahlenschutzgesetz rechtlich mit anderen Rechtsvorschriften des Bundes, der Länder und der EU, die auch dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt dienen, verzahnt.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Strahlenschutzgesetz

https://www.bundesumweltministerium.de/FA524

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