Welche Maßnahmen hat die Ukraine gegen gezielte Angriffe auf kerntechnische Anlagen getroffen, welche Risiken bestehen aktuell?

FAQ

Dem BMUV liegen keine Informationen dazu vor, welche Maßnahmen die Ukraine gegen gezielte Angriffe auf die dortigen kerntechnische Anlagen getroffen hat. Derartige Maßnahmen liegen in der Verantwortung des Staates, in dem sich das betreffende Atomkraftwerk befindet, und sie unterliegen der Geheimhaltung.

Grundsätzlich lässt sich sagen: Aus gewaltsamen Auseinandersetzungen können sich zusätzliche Risiken im Hinblick auf die Sicherheit der Reaktoren ergeben. Unmittelbare Gefährdungen können beispielsweise ein versehentlicher Beschuss oder ein Flugzeug-Absturz sein. Darüber hinaus können Versorgungsengpässe und Störungen des Stromnetzes ein Sicherheitsrisiko für Atomkraftwerke auslösen.

Denn auch ein heruntergefahrenes AKW produziert weiterhin Wärme (die sog. Nachzerfallswärme), so dass es weiter aktiv gekühlt werden muss, wenn auch in geringerem Umfang als im vollen Leistungsbetrieb. Fällt das externe Stromnetz aus, wird diese Kühlung des abgeschalteten AKW über Dieselgeneratoren sichergestellt. Für den Betrieb dieser Generatoren sind an den Standorten Kraftstoffvorräte für einige Tage vorhanden. Langfristig müssen dann entweder die externe Stromversorgung wiederhergestellt oder die Dieseltanks aufgefüllt werden.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Situation in der Ukraine

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1786

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