Welche Maßnahmen – insbesondere aus dem 5-Punkte-Plan – hat das BMU umgesetzt?
FAQBundesumweltministerin Svenja Schulze hat im Jahr 2018 einen 5-Punkte-Plan für weniger Plastik und mehr Recycling vorgelegt. Seitdem wurden eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt: Wegwerf-Produkte aus Plastik sowie Plastiktüten in Geschäften werden in den kommenden Monaten verboten. Eine höhere, verbindliche Recycling-Quote für Plastikverpackungen sowie eine bessere Kennzeichnung von Einweg- und Mehrweg-Flaschen wurden beschlossen. Die Pfandpflicht wird auf alle Dosen und Plastikflaschen ausgeweitet. Ab 2023 wird es die Verpflichtung zu Mehrweg-Angeboten im To-go-Bereich geben. Hersteller von Wegwerf-Produkten wie To-go-Einweg-Bechern müssen sich künftig an den Reinigungskosten von öffentlichen Plätzen beteiligen. Ab 2021 gelten verschärfte Vorschriften für den Export von Kunststoffabfällen. Waren aus Retouren und Überhängen – oft Neuware – sollen nicht mehr so einfach im Müll landen oder vernichtet werden. Händler werden dank der neuen Obhutspflicht eine sinnvolle Verwendung für diese Waren finden müssen. In der Summe bedeuten diese und weitere Maßnahmen, dass eine Trendwende eingeleitet wurde und dass Deutschland den Weg raus aus der Wegwerfgesellschaft eingeschlagen hat!