Welche Pflichten hat die verantwortliche Person?

FAQ

Die Pflichten der verantwortlichen Person ergeben sich zum größten Teil aus Artikel 4 Absatz 3 der EU-Marktüberwachungsverordnung. Darüber hinaus treffen die verantwortliche Person auf Grund der allgemeinen EU-ProdSVO zusätzliche Pflichten:

  1. Überprüfung: Die verantwortliche Person prüft, ob das Produkt den technischen Unterlagen entspricht und die Identifizierung- und Kennzeichnungsmerkmale sowie die erforderlichen Anweisungen und Sicherheitsinformationen vorhanden sind
  2. Kooperation: Die verantwortliche Person stellt auf Verlangen der Marktüberwachungsbehörden dokumentierte Nachweise über die durchgeführten Überprüfungen bereit.
  3. Unterrichtungspflicht: Meldung eines Unfalls gemäß Artikel 20 Absatz 4 EU-ProdSVO
     

Was sind Verbraucherprodukte? 

Marktüberwachungsbehörden 

Unfälle 

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2304

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