Welche Pflichten hat die verantwortliche Person?
FAQDie Pflichten der verantwortlichen Person ergeben sich zum größten Teil aus Artikel 4 Absatz 3 der EU-Marktüberwachungsverordnung. Darüber hinaus treffen die verantwortliche Person auf Grund der allgemeinen EU-ProdSVO zusätzliche Pflichten:
- Überprüfung: Die verantwortliche Person prüft, ob das Produkt den technischen Unterlagen entspricht und die Identifizierung- und Kennzeichnungsmerkmale sowie die erforderlichen Anweisungen und Sicherheitsinformationen vorhanden sind
- Kooperation: Die verantwortliche Person stellt auf Verlangen der Marktüberwachungsbehörden dokumentierte Nachweise über die durchgeführten Überprüfungen bereit.
- Unterrichtungspflicht: Meldung eines Unfalls gemäß Artikel 20 Absatz 4 EU-ProdSVO
Enthalten in Fragen und Antworten zu
IIIg) EU-Produktsicherheitsverordnung – Pflichten der Wirtschaftsakteure – Pflichten der verantwortlichen Person
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