Welche Produkte sind von dem Verbot von Einwegkunststoffen betroffen?

FAQ

Künftig sollen bestimmte Einwegkunststoffprodukte verboten sein, für die es bereits umweltfreundliche Alternativen gibt. Das Verbot betrifft Produkte wie Wattestäbchen, Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff. Auch To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher wie -behälter aus geschäumtem expandiertem Polystyrol (auch bekannt als Styropor) sollen nicht mehr auf den Markt kommen. Verboten sind außerdem alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff, der sich in besonders schwer zu entsorgende Mikropartikel zersetzt, aber nicht weiter abbaut.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Einwegkunststoffverbotsverordnung

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1406

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