Welche Produkte sind von der Einwegkunststoffabgabe umfasst?
FAQZu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten zählen Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern, Getränkebehälter und -becher, To-Go-Lebensmittelbehälter, Tüten- und Folienverpackungen, leichte Tragetaschen und Luftballons. Ab dem Jahr 2027 werden auch kunststoffhaltige Feuerwerkskörper in den Anwendungsbereich der Abgabe aufgenommen.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Einwegkunststoffabgabe
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