Welche Produkte sind von der Einwegkunststoffabgabe umfasst?

FAQ

Zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten zählen Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern, Getränkebehälter und -becher, To-Go-Lebensmittelbehälter, Tüten- und Folienverpackungen, leichte Tragetaschen und Luftballons. Ab dem Jahr 2027 werden auch kunststoffhaltige Feuerwerkskörper in den Anwendungsbereich der Abgabe aufgenommen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Einwegkunststoffabgabe

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2312

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