A.05 Welche Regeln gelten für das Inverkehrbringen von Geräten?

FAQ

Die NiSV enthält keine Regeln zum Import oder für das Inverkehrbringen von Geräten.

Einschlägige Vorgaben hierzu finden sich insbesondere im Medizinprodukterecht und im Produktsicherheitsrecht. Die Zuständigkeit für das Medizinprodukterecht liegt beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die für das Produktsicherheitsrecht beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Enthalten in Fragen und Antworten zu
A. Grundsätzliche Fragen zur NiSV

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2103

Wege zum Dialog

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