Welche Regelungen zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen gibt es?

FAQ

Der Schutz vor Radon am Arbeitsplatz ist mit dem Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzrechts umfassend überarbeitet worden. Dabei wurde eine gestufte Vorgehensweise beim Schutz vor Radon gewählt, damit nur dort Strahlenschutzmaßnahmen zu ergreifen sind, wo tatsächlich hohe Radonkonzentrationen vorhanden sind. Bisher galten Regelungen nur für ausgewählte Arten von Arbeitsplätzen (zum Beispiel Höhlen, Radon-Heilbäder, Wasserwerke). Nunmehr sind Maßnahmen zum Schutz vor Radon auch für alle Arbeitsplätze in Keller- und Erdgeschossen vorgesehen, die sich in einem Radonvorsorgegebiet befinden. In diesen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, anhand von Messungen zu prüfen, ob der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter überschritten wird und inwieweit Schutzmaßnahmen für Arbeitsplätzen zu ergreifen sind.

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1138

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