Welche technischen Voraussetzungen sind zur Teilnahme an der elektronischen Nachweisführung zu erfüllen?

FAQ

Grundsätzlich wird folgende Ausrüstung benötigt:

  • ein Endgerät mit Betriebssystem, Internet-Zugang und einem Internet-Browser,
  • ein Zugang zu einem Online-Portal oder eine eigene Softwarelösung,
  • ein bis mehrere qualifizierte Zertifikate für qualifizierte elektronische Signaturen.

Für die weiteren technischen Voraussetzungen zur Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen ist danach zu unterscheiden, ob die Signatur durch den Nutzer selbst oder durch einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter im Namen des Nutzers angebracht werden soll (Fernsignatur).

Bei Fernsignaturen wird der Vertrauensdiensteanbieter mit der Signaturerstellung beauftragt. Zur sicheren Authentisierung des Auftraggebers kann zum Beispiel ein Smartphone verwendet werden.

  • Nutzer, die die Signatur selbst anbringen wollen, benötigen: ein bis mehrere qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheiten, zum Beispiel Signaturkarten,
  • ein bis mehrere Chipkartenlesegeräte, falls der Nutzer Signaturkarten verwendet.

Abfallverzeichnis und Nachweisverfahren 

Qualifizierte elektronische Signatur 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Technische Voraussetzungen

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA879

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