Welche Voraussetzungen müssen Häfen bieten, damit ein havariertes Schiff anlaufen kann?

FAQ

Bei der Auswahl eines Zielhafens für havarierte Schiffe handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung, die sowohl das konkrete Gefährdungspotential des Havaristen als auch den für den speziellen Fall geeigneten Notliegeplatz berücksichtigt. Im Rahmen dieser Entscheidung werden alle örtlich zuständigen Stellen einbezogen. Vor Abschluss der Begutachtung des Havaristen auf seinem aktuellen, vorläufigen Ankerplatz können keine Aussagen über gegebenenfalls in Frage kommende Häfen getroffen werden.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2080

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