A.09 Wer darf Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen am Menschen einsetzen?

FAQ

Im Anwendungsbereich der NiSV, also bei Anwendungen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen, gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen, dürfen seit dem 31. Dezember 2022 Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen nur noch Personen einsetzen, die nachweislich über die erforderliche Fachkunde verfügen. Darüber hinaus können insbesondere im medizinischen Bereich oder in Forschung und Lehre Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen eingesetzt werden. Für diese Bereiche gilt die NiSV nicht.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
A. Grundsätzliche Fragen zur NiSV

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1091

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